Aktuelles
Die wichtigsten Eckdaten für Pflegebedürftige:
Die Leistungen der Pflegekasse werden ab Juli 2008 angehoben.
- Pflegestufe I: Sachleistung von 384€ auf 420€. Geldleistung von 205€ auf 215€
- Pflegestufe II: Sachleistung von 921€ auf 980€. Geldleistung von 410€ auf 420€
- Pflegestufe III: Sachleistung von 1431€ auf 1470€. Geldleistung von 665€ auf 675€
Nächste Anhebung am 1. Januar 2010
Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz tritt am 1. Juli 2008 in Kraft
Zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (§§ 45a + 45b SGB XI )
Alle, die schon vor Juli 2008 einen Anspruch von bis zu 460 Euro Betreuungspauschale im Jahr hatten, bekommen ab dem 1.7.2008 automatisch 100 Euro pro Monat. Ein Anspruch von 200 Euro im Monat muss vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) erneut geprüft werden.
Der Betreuungsbetrag steigt von 460 Euro auf 1.200 Euro, beziehungsweise 2.400 Euro jährlich.
Stärkung und Anerkennung des Erhöhten Betreuungsbedarfs von Menschen mit dementieller Erkrankung.
Betreuungsbedürftige der so genannten „Stufe 0“ habe zukünftig ebenfalls einen Anspruch auf diese Betreuungsleistung (100/200 Euro monatlich)
Grundsatz ambulant vor stationär
Durch so genanntes „Poolen“ der Leistungen sollen mehrere Bewohner einer Wohn-, bzw. Hausgemeinschaft Möglichkeiten haben, ihre Leistungsansprüche auf grundpflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützung gemeinsam in Anspruch zu nehmen und somit evtl. wirtschaftlicher rechnen können.
Für teilstationäre Aufenthalte kann ein Zusatzbetrag von 50% der Pflegestufe zusätzlich in Anspruch genommen werden. Somit wird eine Stärkung der Angehörigen gewollt, die während der teilstationären Aufenthalte ihrer Angehörigen Entlastung haben.
Die neuen Wohnformen, Wohn- oder Hausgemeinschaften sollen künftig mehr Unterstützung erfahren.
